Antworten zu den häufigsten Fragen

Gerne beantworten wir Ihnen hier die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden. Falls Sie hier keine Antwort finden, können Sie uns gerne kontaktieren.

Mitglied der «Solargenossenschaft » können natürliche und juristische Personen sowie Körperschaften des öff. Rechtes werden. Auszug aus den Statuten ( Art. 5 und 6): „Natürliche Personen können Einzelmitglieder werden, indem sie dem Verwaltungsrat eine schriftliche Erklärung gemäss Art. 840 Abs. 1 OR. Die Verwaltung entscheidet über die Aufnahme eines Mitgliedes.“ Juristische Personen des Privatrechts und öffentlich-rechtliche Körperschaften können Kollektivmitglieder werden, indem sie dem Verwaltungsrat eine schriftliche Erklärung einreichen.“ Wichtige Kriterien sind ein Bezug zu Fehraltorf, dazu zählen z.B. der Wohnort oder Arbeitsort in Fehraltorf, eine Mitgliedschaft in einem Fehraltorfer Verein, etc. Die schriftliche Erklärung erfolgt mit dem Online-Zeichnungsformular.

Die Gemeinde Fehraltorf ist eine Mitinitiantin und leistete in Form einer Defizitgarantie eine Anschubfinanzierung. Die SolarGenossenschaf ist dennoch politisch unabhängig und offen für alle Bewohner:innen, die sich gerne beteiligen wollen.

Ein Anteilschein kostet für Private Personen CHF 1’000 CHF und für Firmen CHF 5’000

Jedes Mitglied kann Anteilscheine bis zu einem Maximalbetrag von CHF 50’000 zeichnen. Falls die Projekte bereits finanziert sind ist es nur noch möglich CHF 1’000 respektive CHF 5’000 (juristische Personen) zu zeichnen. 

Je nach Geschäftsgang beschliesst die GV jährlich über die Verzinsung des Genossenschaftskapitals für das vergangene Geschäftsjahr. Wir rechnen mit einer Verzinsung von  1%.

Das erste Projekt (Flugplatz Speck) wird voraussichtlich im Herbst in Betrieb gehen. Es sollte daher bereits dann erste Einnahmen geben. Die geplante Rendite der einzelnen Projekte liegt eher bei 2-4% und für den Aufwand der Geschäftsführung in den ersten 2 Jahren gibt es von der Gemeinde eine Subvention. Dies sollte uns ermöglichen die Verzinsung bereits im ersten Jahr zu gewährleisten.

Die geplante Rendite der einzelnen Projekte liegt bei 2-4% und für den Aufwand der Geschäftsführung in den ersten 2 Jahren gibt es von der Gemeinde eine Subvention. Dies sollte uns ermöglichen die Verzinsung zu gewährleisten.

Privatvermögen: Bei den Anteilscheinen einer Genossenschaft handelt es sich für eine natürliche Person um bewegliches Vermögen. Die Anteilscheine sind daher im Wertschriften- und Guthabensverzeichnis der privaten Steuererklärung zu deklarieren. Konnte im abgelaufenen Kalenderjahr eine Verzinsung der Anteilscheine vorgenommen werden, so unterliegt auch diese Verzinsung als Ertrag aus beweglichem Vermögen der Einkommenssteuer. Mit einer ordnungsgemässen Deklaration wird gleichzeitig der Verrechnungssteueranspruch geltend gemacht. Bei der Verzinsung der Anteilscheine können immer nur 65% der Bruttoerträge direkt ausbezahlt werden. Die restlichen 35% gehen an die Eidg. Steuerverwaltung und können mit einer korrekten Deklaration in der privaten Steuererklärung zurückgeholt werden.

Leider ist es im Gegensatz zu einer PV-Anlage auf dem eigenen Hausdach nicht möglich diese Investition bei den Steuern abzuziehen. Dies gilt ebenso dafür, wenn Sie sich entscheiden den Zinsertrag zu spenden => der Grund dafür liegt darin, dass wir als SolarGenossenschaft die Spende überweisen und nicht der einzelne private Spender.

Genossenschaftskapital ist grundsätzlich Risikokapital. Das heisst konkret, im Extremfall wird das Genossenschaftskapital, wenn keine anderen Mittel mehr zu Verfügung stehen, zur Entschädigung von Gläubigern verwendet und der Genossenschafter verliert sein Geld. Die Defizitgarantie ist im Umfang (CHF) beschränkt und gilt nur während einer zeitlich beschränkten Zeit. 

Anteilscheine werden  zum
inneren Wert, höchstens zum Nennwert zurückgenommen.

Der Strom wird den lokalen Elektrizitätswerken verkauft sowie im Eigenverbrauch den Hausbesitzern mit der PV-Anlage.

Gerne können Sie sich bei uns melden und einen Terminvorschlag zur Besprechung machen. Das Dach sollte mindestens eine Fläche von ca. 200m2 haben und Sie sollten Eigentümer (oder Teil-Eigentümer) davon sein.

Gerne können Sie versuchen den Eigentümer auf die SolarGenossenschaft Fehraltorf anzusprechen und ihn motivieren mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir kennen durch eine Luftbild-Analyse bereits alle Dächer in Fehraltorf, sind aber sehr interessiert an Dach-Eigentümern, welche bereit sind zur Vermietung Ihres Daches.

Wir können leider keine Beratung für Einfamilienhäuser anbieten, jedoch bezahlt die Gemeinde Fehraltorf eine erste Beratungs-Stunde von einem professionellen Energieberater: https://www.energiefranken.ch/de/8320-Fehraltorf/building/personal?details=6-611,5-2490,5-2497,5-2492,5-2488,5-2489,5-2498,5-3313,5-1858,5-1779#sub-6-611.

An der jährlich stattfindenden GV werden Sie zudem viele PV-Anlagen-Besitzer kennenlernen, welche auch auf eigenen Häusern Anlagen haben. Die SolarGenossenschaft Fehraltorf ist auch gegründet worden um diese Vernetzung herzustellen und wir würden uns freuen, wenn Sie Mitglied der SolarGenossenschaft werden.