Mitgliedschaft
Mitgliedschaft erklärt
Genossenschafterin oder Genossenschafter werden
Jede rechtsfähige natürliche oder juristische Person kann über das Anmeldeformular ihre Mitgliedschaft beantragen und Genossenschaftsanteile erwerben. Der Verwaltungsrat prüft jedes Gesuch und beschliesst über die Aufnahme.
Auch wenn Sie nicht in Fehraltorf wohnen, sind Sie bei uns herzlich willkommen. Wir freuen uns über jedes Mitglied, unabhängig vom Wohnort.
Genossenschaftsanteile können von Privatpersonen in Schritten von CHF 1'000 und von juristischen Personen in Schritten von CHF 5'000 gezeichnet werden, bis zu einem Maximalbetrag von CHF 50'000 pro Mitglied.
Was passiert mit meinem Geld
Ihr Kapital fliesst in den Aufbau und Betrieb von Photovoltaikanlagen in Fehraltorf. So leisten Sie einen konkreten Beitrag zur lokalen Energiewende und stärken die Versorgung vor Ort.
Wie unser Modell grundsätzlich funktioniert, zeigen wir auf der Seite zu unserem Geschäftsmodell. Dort wird auch erklärt, wie aus Beteiligung, Stromproduktion und Verkauf ein wirtschaftlicher Kreislauf entsteht.
Ein allfälliger Ertrag aus dem Stromverkauf kann im Rahmen der jährlichen Gewinnverwendung als Verzinsung der Genossenschaftsanteile ausgeschüttet werden.
Was muss ich als Mitglied tun
Grundsätzlich nichts, ausser Sie möchten sich einbringen. Ihre Teilnahme an der jährlichen Generalversammlung ist sehr willkommen, denn Ihre Stimme zählt unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Anteile.
Auch bei lokalen Anlässen freuen wir uns immer wieder über freiwillige Helferinnen und Helfer. Wer mit anpacken möchte, ist herzlich willkommen.
Kann ich wieder austreten
Ja, ein Austritt ist unter Einhaltung der Statuten jederzeit möglich. Das einbezahlte Kapital wird gemäss Art. 6 der Statuten zum Nennwert zurückerstattet.